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Vorträge Unternehmerforum 2022Vortrag Vorträge Unternehmerforum Unternehmerforen 2022
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Prüfungsschwerpunkte Anlagenmechaniker SHK GP T1
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Unternehmerforum 2022 Vorträge onlineAlle Links zu den online verfügbaren Vorträgen (Youtube) finden Sie in dem PDF-Dokument, das wir im geschlossenen Bereich hinterlegt haben. Bitte loggen Sie sich ein und erhalten über die Links Zugang zu den Vorträgen.
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Ampel-Koalition stellt umfassendes Entlastungspaket für Gebäudesektor vorEntlastungspaket Gebäudesektor
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TROL 2022: Anmeldung zur Online-Intensivschulung
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Aktuelle Pressemeldung des GVOB zur Feinstaub-Aussage des UBA
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Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen nach § 35c EStG: Aktualisierte Bescheinigung des ausführenden FachunternehmensAmtliches Muster für Bescheinigungen des ausführenden Fachunternehmens bzw. für Personen mit Ausstellungsberechtigung nach § 88 Gebäudeenergiegesetz (GEG).
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Beispielberechnung der KfW zur Kumulierungsgrenze von 60 %
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Aktueller Sachstand zur Auslegung von § 19Die Ableitbedingungen für Abgase (§ 19, 1. BImSchV) wurden geändert und treten am 01.01.2022 in Kraft. Die Anforderungen gelten für alle Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe, also nicht nur für Einzelraumfeuerungsanlagen, sondern auch für Pellet- und Scheitholzkessel. Kern ist die firstnahe Ableitung der Abgase, um den ungestörten Abtransport mit der freien Luftströmung zu gewährleisten. Alternativ kann auch die VDI 3781-4 angewendet werden. Die Anforderungen gelten ausschließlich für neu zu errichtende Feuerungsanlagen. Wesentliche Änderungen bestehender Feuerungsanlagen sind davon nicht betroffen.
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Branchenlösung Asbest im Bestand (Handlungshilfe)Auch fast 30 Jahre nach dem Asbestverbot in Deutschland sterben jährlich noch immer mehr als 1.500 Menschen an den Folgen des früheren, oft sorglosen Umgangs mit asbesthaltigen Baustoffen im Bestand. Seit 2015 ist bekannt, dass in Gebäuden, die vor 1994 errichtet wurden, Asbest auch in bisher „unverdächtigen“ Bauprodukten wie Putzen, Spachtelmassen und Fliesenklebern u.a. enthalten sein kann. Daraus folgt, dass deutlich mehr Unternehmen als bislang angenommen von der Thematik Asbest betroffen sind – nämlich nahezu jedes Handwerksunternehmen bei Tätigkeiten in älteren Bestandsgebäuden. Deshalb müssen wirksame Schutzmaßnahmen ergriffen werden, welche die Gefährdung verringern. um den beim Bauen im Bestand tätigen Unternehmen eine Praxishilfe an die Hand zu geben, wurde die Branchenlösung „Asbest beim Bauen im Bestand“ entwickelt. Der ZVSHK und andere Verbände und betroffene Berufsgenossenschaften haben dazu gemeinsam Maßnahmen erarbeitet, mit denen der Gesundheitsschutz beim Bauen im Bestand verbessert werden soll. Die Handlungshilfe beruht auf den Eckpunkten der geplanten Asbestregelungen der Gefahrstoffverordnung.
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